Allgemeine Vertragsbestimmungen Coaching

 

 

§1 Definitionen, Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Vertragsbestandteile, Rangfolge

(1) Coaching ist eine individuelle Maßnahme zur beruflichen Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess.
(2) Coaching ist das interaktive Geschehen zwischen zwei gleichberechtigten Parteien. Ziel ist immer die Verbesserung der Selbstregulation durch die Förderung von Selbstreflexion, Selbstwahrnehmung, Selbstbewusstsein und Verantwortung.
(3) Der Auftraggeber der Dienstleistung Coaching wird in diesen Vertragsbestimmungen als „Auftraggeber“ bezeichnet. Der Leistungsempfänger wird als „Klient“ bezeichnet, wobei es sich auch um mehrere Leistungsempfänger handeln kann. Der Auftragnehmer wird als „Coach“ bezeichnet. Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam werden auch als „Vertragsparteien“ bezeichnet. Aus dem vom Auftraggeber unterzeichneten Angebot des Coaches ergibt sich, ob der Auftraggeber das Coaching für sich selbst als Klient oder ob er es für eine oder mehrere andere Personen in Auftrag gibt (z.B. eine Firma, die ein Einzelcoaching für einen ihrer Mitarbeiter oder ein Teamcoaching für mehrere ihrer Mitarbeiter beauftragt).
(4) Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte bereit und offen sein, seine Werte selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit seiner eigenen Person und Situation objektiv auseinander zu setzen, eigenes Verhalten zu ändern und den Coach sowie seine Arbeit zu akzeptieren.
(5) Coaching ist keine Psychotherapie, das heißt es werden keine krankhaften Zustände aus der Vergangenheit bis zur Gegenwart festgestellt, bearbeitet, geheilt oder gelindert.
(6) Coaching ist ein Prozess, dessen Beginn und Ende durch den Klienten bzw. den Auftraggeber bestimmt wird. Der konkrete Coachingtermin wird Sitzung genannt.
(7) Sofern keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall schriftlich getroffen ist, gelten diese Vertragsbestimmungen als Vertragsinhalt.
(8) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Coach ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht mit diesen Vertragsbestimmungen übereinstimmen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Coach rechtzeitig vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er diese Vertragsbestimmungen nicht akzeptiert. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so verzichtet der Auftraggeber auf die Geltendmachung seiner entgegenstehenden Geschäftsbedingungen.
(9) Jedes Angebot des Coaches (nachfolgend als „Angebot“ bezeichnet) ist unverbindlich und freibleibend, sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
(10) Verträge zwischen dem Coach und dem Auftraggeber kommen nur zustande, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der Auftraggeber erteilt dem Coach den Auftrag, indem er das Angebot vorbehaltlos sowie ohne Änderung unterzeichnet und die Auftragserteilung an den Coach zurücksendet („Auftragserteilung“). Mit einer Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Aus dem Angebot ergibt sich, ob die Auftragserteilung gescannt und per E-Mail zu übermitteln bzw. per Telefax zu versenden (Textform) oder im Original auf dem Postweg zu übersenden ist (Schriftform).
b) Der Coach übermittelt dem Auftraggeber – nach seiner Wahl per E- Mail, Telefax oder in Schriftform – eine den Vertragsabschluss bestätigende Erklärung („Auftragsbestätigung“).
(11) Vertragsbestandteile sind ausschließlich die Bestimmungen folgender Dokumente (insgesamt als der „Vertrag“ bezeichnet):
a) das Angebot des Coaches,
b) diese Vertragsbestimmungen.
(12) Bei Widersprüchen stellt die vorstehende Reihenfolge gleichzeitig die Rangfolge dar.

§2  Vertragsgegenstand

(1) Der Coach führt für den Auftraggeber ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen Situation des Klienten unter Berücksichtigung auch außerberuflicher, insbesondere persönlicher Aspekte zum Ziel hat.
(2) Die Teilnahme am Coaching ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.
(3) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage des vorbereitenden Gesprächs und beruht auf Kooperation sowie gegenseitigem Vertrauen.
(4) Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und den Zweck sowie die Risiken und möglichen Ergebnisse offen legen.

§3 Coach, Rechte und Pflichten

(1) Das Coaching wird durch den Coach bzw. die im Angebot des Coaches
benannte Person persönlich erbracht.
(2) Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken in jeder Phase des Coaching auf Nachfrage offen legen.
(3) Der Coach arbeitet ehrlich, fair, konstruktiv, authentisch und wertschätzend für Menschen und Unternehmen.
(4) Der Coach verpflichtet sich, ausschließlich die Interessen des Auftraggebers und des Klienten zu wahren und keine persönlichen, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ziele während oder nach dem Coaching zu verfolgen oder Werbung dafür zu betreiben. Insbesondere distanziert sich der Auftragnehmer und Coach in jeglicher Weise von den Lehren und Techniken des Ron L. Hubbard.

§4 Klient, Rechte und Pflichten

Der Klient ist während des gesamten Coachingprozesses für seine Gesund-
heit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich.(2) Der Klient handelt in der Anwendung von im Coaching gewonnenen Erkenntnissen eigenverantwortlich. Soweit Klient und Auftraggeber personenverschieden sind, gilt dies insbesondere auch gegenüber dem Auftraggeber.

§5 Ort des Coachings

Das Coaching findet an dem im Angebot des Coaches mitgeteilten Ort statt.

§6 Zeitlicher Rahmen des Coachings

(1) Das Coaching beginnt mit Abschluss des Vertrages und endet zu dem im Angebot des Coaches mitgeteilten Beendigungszeitpunkt.
(2) Anzahl und jeweilige Dauer der Sitzungen ergeben sich aus dem Angebot des Coaches.
(3) Der Umfang kann von den Vertragsparteien erweitert oder gekürzt werden. Dies ist schriftlich zu vereinbaren.
(4) Der Klient hat die Termine pünktlich einzuhalten. Falls er verhindert ist, muss er dem Coach dies rechtzeitig mitteilen. Der Klient kann ein angesetztes Coaching bis zu zwei Werktage vor Beginn der nächsten vereinbarten Sitzung kostenfrei absagen. Danach erhält der Coach seinen entgangenen Erlös in Höhe von 50% des für die Sitzung vereinbarten Satzes. Ein Ausfall ohne Absage kann vom Coach voll berechnet werden. Soweit Klient und Auftraggeber personenverschieden sind, trägt der Auftraggeber dafür Sorge und steht dafür ein, dass der Klient an die Pflichten gemäß diesem Absatz (4) gebunden ist.

§7 Honorar und Zahlungsweise

(1) Das Honorar sowie Reisekosten und Spesen ergeben sich aus dem Angebot
des Coaches.
(2) Weitere Aufwendungen können nach gesonderter schriftlicher Zustimmung mit dem Auftraggeber ersetzt werden.
(3) Der Coach erstellt monatlich eine Rechnung über die abgehaltenen Sitzungen. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

§8 Haftung

(1) Für die Haftung des Coaches sowie für die eigene Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:
(2) Die Haftung des Coaches für Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:
a) Der Coach haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten (d. h. von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung von dem Coach geschuldet wird und für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung ist, bzw. deren Einhaltung vom Coach geschuldet wird und deren Verletzung dazu führen kann, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird);
b) Der Coach haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten.
(3) Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Coach, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Coach beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse, -beschränkungen und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Arglist oder bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

§9 Vorzeitige Vertragsbeendigung

(1) Der Vertrag ist von beiden Vertragsparteien nach § 627 BGB jederzeit frist-
los kündbar.
(2) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden zwei Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten.(4) Das Coaching endet mit einem Abschlussgespräch.

§10 Datenschutz, Verschwiegenheit und Geschäftsunterlagen

(1) Der Coach verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Klienten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit nicht der Klient separat eine Einwilligung erteilt hat oder die Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung vorliegen.
(2) Sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten werden – sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden oder der Klient dies verlangt – unmittelbar und unwiederbringlich gelöscht, sofern der Coach nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichtet ist oder die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses mit dem Coach erforderlich sind oder für Zwecke der Abrechnung gespeichert werden müssen.
(3) Der Coach setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten des Klienten gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
(4) Der Klient kann jederzeit beim Coach Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten oder diese einsehen. Sind diese Daten unrichtig, so kann der Klient deren Berichtigung verlangen.
(5) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, alle als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder Informationen der jeweils anderen Vertragspartei („vertrauliche Informationen“), die von sich heraus als vertraulich gelten, vertraulich zu behandeln und – soweit vertraglich nicht anderweitig geregelt – keine Kopien von vertraulichen Informationen anzufertigen oder diese Informationen Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist erforderlich, um aus dem Vertrag resultierende Verpflichtungen zu erfüllen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für den Coach insbesondere in Bezug auf vertrauliche Informationen des Klienten. Der Coach verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen des Auftraggebers und des Klienten ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Coaching zu verwenden. Vertrauliche Informationen, müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, die bereits zuvor auf rechtmäßige Weise der Vertragspartei bekannt geworden sind, die unabhängig von diesem Vertrag entstanden sind, sowie im Falle einer gesetzlichen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung bestehenden Offenlegungs- oder Auskunftspflicht der offenlegenden Vertragspartei. Die vorstehend genannten Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit gelten zeitlich unbefristet auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus und sind Dritten, die Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten, entsprechend aufzuerlegen.
(6) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Informationen im Zusammenhang mit dem Coaching des Klienten gespeichert werden können. Für das Coaching erstellte oder zu erstellende Unterlagen gehen nach Beendigung in das Eigentum des Coachs über, wobei der Klient auf Verlangen eine Ablichtung zu seinen Zwecken behalten darf. Gespeicherte Daten werden lediglich zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber und zur Qualitätssicherung verwendet. Eine Weitergabe ist nur mit entsprechender Zustimmung des Klienten erlaubt. Im Übrigen bleibt jede Vertragspartei Eigentümer ihrer jeweiligen eigenen Geschäftsunterlagen sowie Inhaber bestehender und zukünftiger Urheber- sowie sonstiger Schutzrechte an diesen Geschäftsunterlagen (insbesondere Patent-, Geschmacks-, Gebrauchs- und Markenrechte etc.). Die Rechtsinhaberschaft schließt insbesondere das gesamte Know-how, Ressource- und Entwicklungsberichte, Anregungen, Ideen, Entwürfe, Gestaltung, Muster, Modelle, Konzepte etc. ein.
(7) Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft über die erbrachte Coachingleistung zu verlangen. In Bezug auf vertrauliche Informationen des Klienten gilt jedoch die Vertraulichkeitsverpflichtung des Coaches gegenüber dem Klienten gemäß vorstehendem Absatz (5).

§11 Schlussbestimmungen

(1) Der Auftraggeber darf – vorbehaltlich der Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354 a HGB – einzelne Rechte dieses Vertrages sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, der Coach erteilt hierzu ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung.
(2) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Änderung oder Ergänzung gekennzeichnet werden.
(3) Soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse) der Sitz des Coaches vereinbart. Dies gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Der Coach ist berechtigt, einen Rechtsstreit auch am gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
(4) Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.